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Diese Pflichtangaben müssen in eine Rechnung

 

Um eine Rechnung zu schreiben und die Gültigkeit einzuhalten, ist es notwendig, die Pflichtangaben zu kennen und einzuhalten. Die Vamdo Marktforschung hat die Pflichtangaben für euch aufgelistet.

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i. V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten (Link in der Beschreibung):

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden sowie des Leistungsempfängers

  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer

  • Ausstellungsdatum der Rechnung

  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer

  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

  • Im Voraus vereinbarte Rabatte oder andere Minderung des Rechnungsbetrages

  • Rechnungsbetrag und hierauf entfallender Steuerbeträge

  • Wenn es zutrifft: Hinweis auf Steuerbefreiung

Wir von Vamdo helfen bei der Erstellung von Angeboten und über unsere Plattform habt ihr die Möglichkeit, reibungslos Angebote zu erstellen und zu verschicken!

Euer Team von Vamdo.

 

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